Handelsregister B des Amtsgerichts Bochum
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 13880
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
WEWA AG
b)
Bochum
Geschäftsanschrift:
Kolkmannskamp 10, 44879 Bochum
c)
1. Gegenstand des Unternehmens sind
Entwicklung, Handel, Produktion von Hard-
und Software, sowie
informationstechnische Dienstleistungen
und das Marketing dafür, einschließlich der
Publikation, Herausgabe und Vertrieb von
im Zusammenhang mit dem
Unternehmensgegenstand stehenden
Fachpublikationen. 2. Gegenstand des
Unternehmens ist die Beteiligung in jeder
rechtlich zulässigen Form an Unternehmen
beliebiger Rechtsform. 3. Die Gesellschaft
ist zu alles Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die dem Gegenstand des
Unternehmens dienen. Sie ist ferner
berechtigt, im In- und Ausland andere
Unternehmen zu errichten, zu erwerben,
sowie sich an anderen Unternehmen zu
beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder
teilweise solchen Unternehmen überlassen.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Wagner, Karl-Heinz, Bochum, *XX.XX.1953
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 27.10.2011
b)
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft von
100.000,00 EUR mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmalig oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital)
und dabei gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung einen von
§ 60 Abs. 2 Satz 3 AktG abweichenden Beginn der
Gewinnbeteiligung zu bestimmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der jeweiligen
Kapitalerhöhung, sowie die Bedingungen der Aktienausgabe
und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen, insbesondere die
neuen Aktien mit einem Gewinnvorzug auszustatten. Soweit
Vorzugsaktien ausgegeben werden, sind sie mit einer
nachzahlbaren Vorzugsdividende von 10 % des anteiligen
Betrages am Grundkapital ausgestattet. Der Vorstand wird
ermächtigt, die Dauer des Vorzugs zu begrenzen. Den
Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen,
jedoch können die Aktien nach Maßgabe des § 186 Abs. 5
Satz 1 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstituten
oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder §
53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das
Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug
anzubieten.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen,
a) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Beteiligungen dient;
b) soweit es erforderlich ist, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht
der Aktionäre auszunehmen;
c) wenn die Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien erfolgt,
die als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer und
a)
13.04.2012
Schüler
Abruf vom 05.02.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Bochum
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Nummer der Firma:
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HRB 13880
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Organmitglieder der Gesellschaft, sowie verbundenen
Unternehmen im Sinne von § 15 if. AktG ausgegeben werden.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem
genehmigten Kapital zu ändern oder nach Ablauf der
Ermächtigungsfrist anzupassen.
2
b)
nach Änderung
Vorstand:
Wagner, Karl-Heinz, Bochum, *XX.XX.1953
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
06.11.2012
Recksick
Abruf vom 05.02.2024