Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
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Nummer der Firma:
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HRB 7838
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kisters AG
b)
Aachen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, der Vertrieb und
Dienstleistungen aller Art im Bereich der
Informationstechnologie, insbesondere im
Bereich Engineering Data Management
(EDM), Product Data Management (PDM)
der Umweltinformatik und der
Ingenieurleistungen für das Bauwesen. Die
Gesllschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten, sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen, sowie
andere Unternehmen zu gründen.
381.242,00
EUR
a)
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren
Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands
wird durch den Aufsichtsrat festgelegt. Ist nur
ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die
Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus
meheren Personen, so wird die Gesellschaft
durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch
ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem
Prokuristen gesetzlich vertreten.
b)
Vorstand:
Kisters, Klaus Gottfried - genannt Klaus -,
Aachen, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt, er ist allgemein
berechtigt, Rechtsgeschäfte zugleich für die
Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten
abzuschließen.
Vorstand:
Kisters, Hanns, Aachen, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt, er ist allgemein
berechtigt, Rechtsgeschäfte zugleich für die
Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten
abzuschließen.
Vorstand:
Ludwig, Günter, Diplom-Ingenieur, Cottbus,
*XX.XX.1940
einzelvertretungsberechtigt, er ist allgemein
berechtigt, Rechtsgeschäfte zugleich für die
Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten
abzuschließen.
Einzelprokura
Kisters, Bernd, Aachen, *XX.XX.1969
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 22.08.1996 zuletzt geändert am 30.11.2001
b)
Aktiengesellschaft infolge Umwandlung der am 22. August
1996 eingetragenen "Ingenieurbüro Kisters GmbH", Aachen
(ehemals AG Aachen HRB 6663).
Die Gesellschaft hat am 04./09. 11. 1999 einen
Beteiligungsvertrag mit der TFG Venture Capital AG & Co.
KGaA Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mit dem Sitz in
Marl sowie mit der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co.
Beteiligungen KG mit dem Sitz in Marl abgeschlossen.
Gegenstand des Vertrages sind Entwicklung, Vertrieb und
Dienstleistungen aller Art im Bereich der
Informationstechnologie, im Bereich Engineering Data
Management (EDM), Product Data Management (PDM), der
Umweltinformatik und der Ingenieurleistungen für das
Bauwesen.
Die Beteiligungsgeberinnen erhalten, beginnend mit dem Jahr
des Vertragsabschlusses, eine gewinnabhängige Vergütung
von 10 % des positiven Jahresergebnisses vor
ertragsabhängigen Steuern des Geschäftsjahres, ferner zu
Lasten des Jahresergebnisses der Gesellschaft
(Beteiligungsnehmerin) eine Vergütung von 7,5 % p.a. ihrer
geleisteten Einlagen. Ferner sind sie an bis zu 10 % der stillen
Reserven beteiligt. Die Gewinnbeteiligung und Beteiligung an
den stillen Reserven darf zusammen auf die tatsächliche
Dauer der stillen Beteiligung gerechnet durchschnittlich 3,5 %
p.a. des valutierten Betrages nicht übersteigen. Die
Hauptversammlung vom 12. 11. 1999 hat dem Vertrag
zugestimmt und ferner eine Änderung der Satzung in § 5
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.
11. 2006 durch Ausgabe von bis zu 73.758 neuer auf den
Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens
73.758,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über
einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des
a)
20.06.2002
Aissati
b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.10.1999
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
19.06.2002.
Beschluss Bl. 46 ff, 206
ff SoBd,
Teilgewinnabführungsver
träge Bl. 212 ff SoBd.
Abruf vom 12.02.2026
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Aufsichtsrats.
Die Gesellschaft hat mit der TFG Venture Capital AG & Co. KG
a.A. mit Sitz in Marl am 19. 10. 2001 einen Vertrag über eine
typisch Stille Gesellschaft (Teilgewinnabführungsvertrag)
abgeschlossen, der durch Vereinbarung vom 15.01.2002
ergänzt wurde. Die Hauptverhandlung hat dem Vertrag durch
Beschluss vom 30. 11. 2001 und dem Ergänzungsvertrag
durch Beschluss vom 25.02.2002 zugestimmt.
Die TFG Venture Capital AG & Co. KG a.A. (TFG) erhält auf die
von ihr geleisteten Einlagen von 511.929,00 EUR eine fixe
Vergütung von 9 % p.a. Darüber hinaus erhält sie eine variable
Vergütung in Form einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 %
p.a. des Jahresüberschusses vor Steuern, nach
Vorstandsvergütungen und nach Auszahlung der fixen
Vergütung, jedoch vor Vorstandstantiemen, Aufwand für
Pensionsrückstellungen, Sonderabschreibungen, sonstigen
Ertragssteuern sowie ohne Berücksichtigung eines
Gewinnvortrages, Verlustvor- oder rücktrags. Die Summe der
Vergütung aus Abs. 1 und Abs. 2 ist auf 12 % p.a. der Einlage
begrenzt. Sollte in einem Geschäftsjahr nach
Vertragsabschluss die Vergütung den höchstmöglichen Satz
von 12 % p.a. nicht erreichen, so erhöht sich für die TFG in den
Folgejahren der höchstmögliche Satz um den bis dahin nicht
gezahlten variablen Vergütungsanteil. Zahlungen auf dieses
Nachbezugsrecht werden auf den jeweils zuerst entstandenen
Teil angerechnet.An den bestehenden und an den während der
Beteiligungsdauer entstehenden stillen Reserven der
Gesellschaft ist die TFG nicht beteiligt. Die TFG erhält anstelle
einer Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft eine
Abfindung in Höhe von 10 % ihrer Einlage. Die Abfindung ist
nach Wahl der TFG entweder jährlich mit der fixen Vergütung
gem. Abs. 1 oder im Zeitpunkt der Beendigung des Vetrages
fällig. Die variable Vergütung gem. Abs. 2 und die Abfindung
der stillen Reserven dürfen zusmmen 3 % p.a. des
Nennbetrages der stillen Beteiligung, gerechnet auf die
Laufzeit des Vertrages 30 % des Nennbetrags, nicht
übersteigen. Wenn und soweit die Abfindung der stillen
Reserven am Ende der Laufzeit der stillen Beteiligung gezahlt
wird, ist zum Zwecke der Berechnung der vorstehenden
Höchstvergütung die Vergütung der stillen Reserven in Höhe
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
von 10 % des Nennbetrages der stillen Gesellschaft unter
Barwertgesichtspunkten zu berücksichtigen, dass heißt das
eine Abzinsung der Vergütung fü die stillen Reserven mit dem
in Abs. 1 festgelegten Betrag der fixen Vergütung
vorzunehmen ist.
Beginnt und/oder endet das Gesellschaftsverhältnis ganz oder
teilweise nach Beginn und /oder Ablauf des Geschäftsjahres
der Gesellschaft, so wird die Gesamtvergütung einschließlich
des variablen Teils zeitanteilig berechnet. Die
Mindestvergütung gemäß Abs. 1 beginnt mit der Auszahlung
der ersten Tranche pro rata temporis. Sie ist in vier gleichen
Raten zum 31. 03., 30. 06, 30. 09. und 31.12 eines jeden
Jahres fällig, erstmals zum 31. 03. 2002. Die
gewinnabhängige Vergütung ist einen Monat nach
Feststellung des Jahresabschlusses fällig, spätestens jedoch
fünf Monate nach Bilanzstichtag. Kommt es nicht spätestens
bis zum 31. 12. 2003 zu einem Börsengang oder einem
Verkauf der Gesellschaft, erhöht sich die fixe Vergütung nach
Abs. 1 für jedes nachfolgende Jahr um 2 % p.a., bis eine fixe
Vergütung von 14 % erreicht ist.
Am Verlust der Gesellschaft ist die Einlage der TFG nicht
beteiligt.
Der bereits bestehende Beteiligungsvertrag vom 04./09. 11.
1999 mit derTFG Venture Capital AG & Co. KG a.A.
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und der TFG
Technologie Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG ist durch
Ergänzungsvereinbarung vom 19. 10. 2001 wie folgt ergänzt:
Kommt es nicht spätestens bis zum 31. 12. 2003 zu einem
Börsengang oder einem Verkauf der BN, erhöht sich die fixe
Vergütung nach Abs. 4 für jedes nachfolgende Jahr um 2 % p.
a., bis eine fixe Vegütung von 14 % p. a. erreicht ist.
Die Hauptversammlung hat dem Ergänzungsvertrag durch
Beschluss vom 30. 11. 2001 zugestimmt.
2
b)
Aus computertechnischen Gründen nochmals eingetragen:
Die Gesellschaft hat mit der TFG Venture Capital AG & Co. KG
a.A. mit Sitz in Marl am 19. 10. 2001 einen Vertrag über eine
typisch Stille Gesellschaft (Teilgewinnabführungsvertrag)
abgeschlossen, der durch Vereinbarung vom 15.01.2002
ergänzt wurde. Die Hauptverhandlung hat dem Vertrag durch
a)
17.07.2003
Rüntz
b)
Ges.Beschl.Bl. 277 ff
SoBd.
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Beschluss vom 30. 11. 2001 und dem Ergänzungsvertrag
durch Beschluss vom 25.02.2002 zugestimmt.
Die TFG Venture Capital AG & Co. KG a.A. (TFG) erhält auf die
von ihr geleisteten Einlagen von 511.929,00 EUR eine fixe
Vergütung von 9 % p.a. Darüber hinaus erhält sie eine variable
Vergütung in Form einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 %
p.a. des Jahresüberschusses vor Steuern, nach
Vorstandsvergütungen und nach Auszahlung der fixen
Vergütung, jedoch vor Vorstandstantiemen, Aufwand für
Pensionsrückstellungen, Sonderabschreibungen, sonstigen
Ertragssteuern sowie ohne Berücksichtigung eines
Gewinnvortrages, Verlustvor- oder rücktrags. Die Summe der
Vergütung aus Abs. 1 und Abs. 2 ist auf 12 % p.a. der Einlage
begrenzt. Sollte in einem Geschäftsjahr nach
Vertragsabschluss die Vergütung den höchstmöglichen Satz
von 12 % p.a. nicht erreichen, so erhöht sich für die TFG in den
Folgejahren der höchstmögliche Satz um den bis dahin nicht
gezahlten variablen Vergütungsanteil. Zahlungen auf dieses
Nachbezugsrecht werden auf den jeweils zuerst entstandenen
Teil angerechnet.An den bestehenden und an den während der
Beteiligungsdauer entstehenden stillen Reserven der
Gesellschaft ist die TFG nicht beteiligt. Die TFG erhält anstelle
einer Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft eine
Abfindung in Höhe von 10 % ihrer Einlage. Die Abfindung ist
nach Wahl der TFG entweder jährlich mit der fixen Vergütung
gem. Abs. 1 oder im Zeitpunkt der Beendigung des Vetrages
fällig. Die variable Vergütung gem. Abs. 2 und die Abfindung
der stillen Reserven dürfen zusmmen 3 % p.a. des
Nennbetrages der stillen Beteiligung, gerechnet auf die
Laufzeit des Vertrages 30 % des Nennbetrags, nicht
übersteigen. Wenn und soweit die Abfindung der stillen
Reserven am Ende der Laufzeit der stillen Beteiligung gezahlt
wird, ist zum Zwecke der Berechnung der vorstehenden
Höchstvergütung die Vergütung der stillen Reserven in Höhe
von 10 % des Nennbetrages der stillen Gesellschaft unter
Barwertgesichtspunkten zu berücksichtigen, dass heißt das
eine Abzinsung der Vergütung fü die stillen Reserven mit dem
in Abs. 1 festgelegten Betrag der fixen Vergütung
vorzunehmen ist.
Beginnt und/oder endet das Gesellschaftsverhältnis ganz oder
2. Ergänzungsvertrag
Blatt 302 ff Sonderband
Beschluss Blatt 278 ff
Sonderband
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
teilweise nach Beginn und /oder Ablauf des Geschäftsjahres
der Gesellschaft, so wird die Gesamtvergütung einschließlich
des variablen Teils zeitanteilig berechnet. Die
Mindestvergütung gemäß Abs. 1 beginnt mit der Auszahlung
der ersten Tranche pro rata temporis. Sie ist in vier gleichen
Raten zum 31. 03., 30. 06, 30. 09. und 31.12 eines jeden
Jahres fällig, erstmals zum 31. 03. 2002. Die
gewinnabhängige Vergütung ist einen Monat nach
Feststellung des Jahresabschlusses fällig, spätestens jedoch
fünf Monate nach Bilanzstichtag. Kommt es nicht spätestens
bis zum 31. 12. 2003 zu einem Börsengang oder einem
Verkauf der Gesellschaft, erhöht sich die fixe Vergütung nach
Abs. 1 für jedes nachfolgende Jahr um 2 % p.a., bis eine fixe
Vergütung von 14 % erreicht ist.
Am Verlust der Gesellschaft ist die Einlage der TFG nicht
beteiligt.
Mit einem zweiten Ergänzungsvertrag, der von der TFG
Venture Capital AG & Co. KG a.A.
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, Frankfurt, und TFG
Technologie Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG, Marl, am
28. Juni 2003 unterzeichnet wurde, ist der bereits bestehende
Beteiligungsvertrag vom 04./ 09.11.1999 erneut abgeändert.
Der erste Ergänzungsvertrag vom 19.10.2001 ist damit
gegenstandslos. Die Hauptversammlung hat dem zweiten
Ergänzungsvertrag durch Beschluss vom 18.06.2003
zugestimmt.
3
a)
Die Hauptversammlung vom 18.06.2004 hat die Änderung der
Satzung in § 5 (Namensaktien, Aktienurkunden, Form- und
Übertragung der Aktien) beschlossen.
a)
28.06.2004
Dr. Dallemand-Purrer
b)
Beschl. B. 371 ff SoBd.
Satzung Bl. 386 ff SoBd.
4
382.842,00
EUR
b)
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(genehmigtes Kapital) ist durch den Beschluß des Vorstandes
vom 19.11.2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom
26.11.2004 das Grundkapital um 1.600,00 EUR auf 382.842,00
a)
14.12.2004
Hermanns
b)
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.11.2004 ist die
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapital) und § 5
(Namensaktien, Aktienurkunden, Form- und Übertragung der
Aktien) geändert.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.
November 2006 durch Ausgabe von bis zu 72.158 neuer auf
den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder
Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um
höchstens 72.158,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand
entscheidet über einen Ausschluß des Bezugsrechts mit
Zustimmung des Aufsichtsrats.
Beschluss Bl. 4 SoBd.
Satzung Bl. 10 ff SoBd.
5
a)
Die Hauptversammlung vom 14.06.2006 hat die Änderung der
Satzung in § 14 Abs. 3 (Einberufung der Hauptversammlung),
§ 16 Abs. 2 (Vorsitz in der Hauptversammlung), § 3 Abs. 3
(Bekanntmachungen) und § 4 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital)
beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1.
November 2009 durch Ausgabe von bis zu 72.158 neuer auf
den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder
Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um
höchstens 72.158,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand
entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit
Zustimmung des Aufsichtsrats.
a)
15.08.2006
Hermanns
b)
Beschluss Bl. 88 ff SoBd.
III
Satzung Bl. 115 ff. SoBd.
III
6
385.070,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 14.06.2006
(eingetragen am 15.08.2006) erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital) ist durch den Beschluss des
Vorstandes vom 27.10.2006 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 07.11.2006 das Grundkapital um 2.228,00
EUR auf 385.070,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung
ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom
07.11.2006 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) und § 5 (Namensaktien, Aktienurkunden, Form-
a)
01.12.2006
Hermanns
b)
Vorstands-Beschluss Bl.
192 SoBd.
AR-Beschluss Bl. 193
So.Bd.
Satzung Bl. 198 ff SoBd.
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der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
und Übertragung der Aktien) geändert.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.
November 2009 durch Ausgabe von bis zu 69.930 neuer auf
den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder
Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um
höchstens 69.930,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand
entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit
Zustimmung des Aufsichtsrats.
7
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Ludwig, Günter, Diplom-Ingenieur, Cottbus,
*XX.XX.1940
a)
21.03.2007
Küppers
8
b)
Der mit der TFG Venture Capital AG & Co. KG aA
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und der TFG
Technologie-Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG am
04./09.11.1999 abgeschlossene Beteiligungsvertrag ist durch
Kündigung vom 09.08.2007 zum 31.08.2007 beendet.
Der mit der TFG Venture Capital AG & Co. KG aA
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft geschlossene Vertrag
über eine typisch stille Gesellschaft
(Teilgewinnabführungsvertrag) vom 19.10.2001, ergänzt
durch Vereinbarung vom 15.01.2002, ist durch Kündigung vom
09.08.2007 zum 31.08.2007 beendet.
a)
04.09.2007
Hermanns
9
2.695.490,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 27.08.2007 hat die Änderung des
§ 4 der Satzung (Grundkapital) und mit ihr die Erhöhung des
Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln von EUR 385.070,00
um EUR 2.310.420,00 auf EUR 2.695.490,00 beschlossen.
a)
10.09.2007
Hermanns
10
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, der Vertrieb und
Dienstleistungen aller Art im Bereich der
Informationstechnologie und der
a)
Die Hauptversammlung vom 30.05.2008 hat die Änderung der
Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr
die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferner wurde die Aufhebung des bisherigen Genehmigten
a)
21.07.2008
Schilling
Abruf vom 12.02.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
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Nummer der Firma:
Seite 8 von 10
HRB 7838
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Messtechnik, insbesondere im Bereich
Ressourcenmanagement,
Leitsystemtechnik, der Umweltinformatik
und der grafischen Datenverarbeitung und
der Ingenieurleistungen und alle damit
zusammenhängenden und den
Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte
Kapitals (§ 4 Abs. 3 der Satzung) und die Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals (neuer § 4 Abs. 3 der Satzung)
beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
31.12.2012 durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuer auf den
Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR
600.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen
Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des
Aufsichtsrats.
Weiterhin wurde eine Änderung der Satzung in § 5
(Namensaktien, Aktienurkunden, Form- und Übertragung der
Aktien), in § 6 (Zusammensetzung und Amtsdauer), in § 8
(Geschäftsführung), in § 9 (Zusammensetzung und
Amtsdauer), in § 12 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates), in
§ 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), in § 17
(Beschlussfassung in der Hauptversammlung) und in § 21
(Vertragslücken, Nichtigkeit) beschlossen
11
b)
Ergänzend eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Charlottenburger Allee 5, 52068 Aachen
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2010
sowie des Zustimmungsbeschlusses der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 19.04.2010 mit der excim GmbH mit Sitz in Meiningen
(Amtsgericht Jena, HRB 306495) verschmolzen.
a)
03.05.2010
Rößeler
12
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2010
sowie des Zustimmungsbeschlusses der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 19.04.2010 mit der SAE Software GmbH mit Sitz in
Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim; HRB 103347)
verschmolzen.
a)
05.05.2010
Rößeler
13
a)
Die Hauptversammlung vom 15.06.2012 hat die Änderung der
a)
06.08.2012
Abruf vom 12.02.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 9 von 10
HRB 7838
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Satzung in § 4 (Höhe und Eintragung des Grundkapitals) und
mit ihr die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals
und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
(Genehmigtes Kapital 2012/I) beschlossen.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
15.06.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 31.12.2016 gegen Sach- oder
Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
600.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).
Rößeler
14
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Pascalstraße 8+10, 52076 Aachen
a)
24.06.2014
Schophoven-Schmitt
15
a)
Die Hauptversammlung vom 17.06.2016 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Eintragung des Grundkapitals) und
mit ihr die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012/I und
die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
(Genehmigtes Kapital 2016/I) beschlossen.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
17.06.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 31.12.2020 gegen Sach- oder
Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
600.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I).
a)
30.08.2016
Rößeler
16
a)
Berichtigung von Amts wegen der im Zuge der Migration am
20.06.2002 übernommenen Daten:
Satzung vom 30.09.1999, zum Zeitpunkt der Migration zuletzt
geändert am 30.11.2001
a)
09.03.2020
Rößeler
17
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2020
sowie des Zustimmungsbeschlusses der
a)
30.04.2020
Rößeler
Abruf vom 12.02.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 10 von 10
HRB 7838
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 07.04.2020 mit der DACHS GmbH Informations- und
Kommunikationstechnologie mit Sitz in Schwerin
(Amtsgericht Schwerin HRB 6296) verschmolzen.
18
a)
Die Hauptversammlung vom 18.08.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Eintragung des Grundkapitals) und
mit ihr die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2016 I und
die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 I
beschlossen.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
18.08.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 31.12.2024 gegen Sach- oder
Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
600.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020 I)
a)
03.09.2020
Rößeler
19
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2024 mit
der EUS GmbH mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm,
HRB 5943) verschmolzen.
a)
27.05.2024
Rößeler
Abruf vom 12.02.2026