| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Materialien und die Vornahme der damit verbundenen Anwendungsentwicklung, Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, betriebswirtschaftliche, organisatorische und insbesondere technische Beratung sowie organisatorisches Projektmanagement. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlun-gen und Geschäfte zu tätigen, die zur unmit-telbaren oder mittelbaren Förderung des Unternehmensgegenstandes geeignet erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten sowie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, Beteiligungen an solchen Unternehmen im In- und Ausland erwerben, halten, veräußern und verwalten und ihre Geschäfte führen. Sie darf Betriebsstätten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Unternehmensverträge abschließen. |