Handelsregister B des Amtsgerichts Tostedt
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 2
HRB 207647
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
AOS Unterstützungskasse GmbH
b)
Stade
Geschäftsanschrift:
Johann-Rathje-Köser-Str., 21683 Stade
c)
(1) Die Gesellschaft ist eine soziale
Einrichtung der Aluminium Oxid Stade,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit
Sitz in Stade (im Folgenden auch kurz das
"Trägerunternehmen" genannt). Ihr
ausschließlicher und unabänderlicher
Zweck ist die Führung einer
Unterstützungskasse, die nach Maßgabe
dieses Gesellschaftsvertrages und den
jeweiligen auf dessen Grundlage erstellten
Leistungsplänen freiwillige, einmalige,
wiederholte oder laufende Leistungen der
betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenversorgung im Sinne des
BetrAVG an gemäß § 3 Begünstigte
gewährt. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig und erstrebt keinen
eigenwirtschaftlichen Gewinn. Ein
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird nicht
bezweckt. Sämtliche Einkünfte und das
Vermögen der Gesellschaft sind
ausschließlich und unmittelbar dazu zu
verwenden, die in den jeweiligen
Leistungsplänen vorgesehenen Leistungen
dauernd sicherzustellen. Eine Verwendung
des Vermögens und der Einkünfte der
Gesellschaft zu anderen als den in Absatz
1 aufgeführten Zwecken ist unzulässig.
(3) Zur Wahrung des Charakters der
Gesellschaft als soziale Einrichtung sind die
Organe der Gesellschaft verpflichtet, die
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Den Geschäftsführern kann jeweils
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Richter, Volker, Stade, *XX.XX.1954
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Borchers, Hartmut, Stade, *XX.XX.1965
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2019
a)
10.12.2019
Jahn
Abruf vom 23.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Tostedt
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRB 207647
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
jeweils gültigen Vorschriften für die
Gewährung von Steuerbefreiungen (§ 5
Absatz 1 Nr. 3 KStG und §§ 1, 2, 3 KStDV)
zu befolgen. Sie sind insbesondere dazu
angehalten, den Bestand der gemäß § 3
Begünstigten dahingehend zu überwachen,
dass die in §§ 2, 3 Nr. 3 KStDV in ihrer
jeweils gültigen Fassung festgelegten
Höchstbeträge nicht überschritten werden
und sie haben dafür Sorge zu tragen, dass
das um 25% erhöhte zulässige
Kassenvermögen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit.
e) KStG zu keinem Zeitpunkt überschritten
wird.
(4) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen
und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar
oder mittelbar dem Gegenstand des
Unternehmens zu dienen geeignet sind.
Abruf vom 23.03.2024