Hauptversammlungsbeschluss Bl. 81/82 Sdb. Tag der ersten Eintragung: 22.05.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.02.2006.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Fall 54
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
4
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2024
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
16
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 17.012.2024, dem die Hauptversammlung der Bantleon Invest AG am 17.12.2024 zugsestimmt hat, im Wege des Formwechsels in die Bantleon Invest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH umgewandelt.
Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EUInvestmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m, 88 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in die Vermögensgegenstände des § 284 Abs. 2 Nr. 2 KAGB - mit Ausnahme der Buchstaben e, f und h dieser Vorschrift - investieren. e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die nicht in Vermögensgegenstände gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e, f und h KAGB und nicht in Edelmetalle gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe i KAGB investieren. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW und EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4. Die Gesellschaft darf nur die in Absatz 2 und 3 genannten Geschäfte sowie die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB), b) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, c) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, d) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommenssteuergesetzes, e) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. 5, Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen derselben Unternehmensgruppe von der Art, welche die Gesellschaft grundsätzlich auch für sich selbst erbringt. Dazu gehören beispielsweise aber nicht ausschließlich die Anmietung und Untervermietung von Büroräumen, der Erwerb und die entgeltliche Überlassung von Betriebsmitteln, Dienstleistungen aus den Bereichen IT, Rechnungswesen/Controlling sowie sonstige Dienstleistungen.