| Gegenstand | Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist darauf beschränkt (i) Immobilien zu erwerben, zu halten, zu verwalten, zu entwickeln, zu vermieten und zu veräußern und/oder (ii) Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften zu halten, deren Unternehmensgegenstand nach ihrer Satzung bzw. ihren Gründungsunterlagen darauf beschränkt ist, Immobilien zu erwerben, zu halten, zu verwalten, zu entwickeln, zu vermieten und zu veräußern, direkt oder indirekt über eine oder mehrere zwischengeschaltete Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand nach ihrer Satzung bzw. ihren Gründungsunterlagen im Sinne von (i) und (ii) beschränkt ist ("Immobilien-Gesellschaft"). Die Gesellschaft kann Nebentätigkeiten ausüben, die zur Erreichung des oben genannten Unternehmensgegenstandes als zweckmäßig erachtet werden (unter anderem die Fremdfinanzierung solcher Immobilien-Gesellschaften, an der die Gesellschaft Kapitalanteile hält). Dies gilt jedoch nur unter Beachtung der Beschränkungen nach dem geltenden deutschen Recht. |