HRB 25319 AG Frankfurt am Main · aktuell
Historischer Auszug

Neue Solidarität, Gemeinnützige Arbeits- und Berufsförderungs GmbH

Status: aktuell

Registerübersicht

Name
Neue Solidarität, Gemeinnützige Arbeits- und Berufsförderungs GmbH
Register
Handelsregister B (HRB)
Registernummer
HRB 25319
Registergericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Sitz
Frankfurt am Main
Bundesland
Hessen
Status
aktuell
Dokumentdatum (CD)

Der historische Auszug zeigt ältere Registerseiten aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung.

Lädt...
Amtsgericht
Frankfurt
am
Main
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Grund-
Vorstand
oder
Gesellschafter
Geschäftsführer
DM
Abwickler
Persönlich
haftende
Prokura
Tausender
|
Hunderter
Zehner
|
Blatt
4
|
24680
HRB
25319
i
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
N
Rechtsverhältnisse
18)
2
3
4
Neue
Solidarität,
50.000,
--
'
Hans-Willi
Gemeinnützige
Arbeits-
und
Berufsförderungs
GmbH
Frankfurt
am
Main
Das
Unternehmen
verfolgt
ausschließlich
und
unmittel-
bar
gemeinnützige
Zwecke
im
Sinne
des
Abschnitts
NSteuerbegünstigte
Zwecken
der
Abgabeordnung
vom
|
1.
Januar
1977.
Zweck
des
Unternehmens
ist
eine
sinnvolle
Gestaltung
zur
Arbeit
im
Sinne
der
88%
898
ff
des
Arbeits-
förderungsgesetzes
durch
Schaffung
von
Arbeits-
gelegenheiten
für
ältere
Arbeitnehmer,
schwerver-
mittelbare
ältere
sowie
schwerbehinderte
Arbeit-
nehmer
und
durch
geeignete
soziale
Betreuung
und
Ein-
übung
bei
der
Gewöhnung
an
Arbeitsplatz.
Das
Unter-
nehmen
hat
sich
dabei
zum
Ziel
gesetzt,
daß
der
Personenkreis
nicht
fest
|
begrenzt
sein
soll,
sondern
daß
die
diesem
angebotenen
Arbeitsplätze
als
Durch-
|
laufstation,
mithin
auf
einen
Wechsel
der
betreuten
Per-
sonen
angelegt
sind.
Ein
|
weiterer
Zweck
des
Unter-
|
nehmens
ist
die
Ausbildung
|
von
Jugendlichen
mit
|
schlechten
Eingangsvoraus-
setzungen,
bei
denen
die
|
Beschaffung
eines
Aus-
bildungsplatzes
unter
den
üblichen
Bedingungen
des
Arbeitsmarktes
erschwert
ist,
.
Das
Unternehmen
arbeitet
|
dabei
eng
mit
der
"Werkstatt
Frankfurt
e.V.",
dem
Frank-
furter
Verein
für
soziale
|
RS
102
Karteiblat
HRB
I\
A
Darmstadt
|
Blomen,
ı
Bankbeamter,
|Frankfurt
am
|
Main
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
,
Der
Geschäftsführer
Hans-Willi
Blomen
vertritt
30
ff
Sdbd.
:
gemeinsam
mit
einem
anderen
Geschäftsführer
.
oder
gemeinsam
mit
einem
Prokuristen,
‚Solange
er
alleiniger
Geschäftsführer
ist,
:
vertritt
er
allein,
Er
ist
berechtigt,
mit
sich
im
eigenen
Namen
:
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsge-
:schäfte
mit
der
Gesellschaft
abzuschließen
'($
181
BGB).
7
a)
30.
April
1985
;
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
30.
Oktober
U
ı
1984
mit
Abänderung
vom
22,
Februar
1985
|
w
abgeschlossen,
b)
Gefsellschafts-
vertrag
Bl.
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Frankfurt
am
Main
Vorstand
Rückseite
von
Blatt
.................
HRB
25319
'
Heimstätten
e.V.,
dem
Sozial-
|
amt
der
Stadt
Frankfurt
am
|Main,
dem
Land
sowie
d/en
|
Kirchen
zusammen.
‚Der
Satzungszweck
wird
ver-
|
wirklicht
durch
Beschäftigung:
|
in
den
folgenden
Handwerken:
|
ja)
Gartengestaltung-
und
|
Landschaftspflegebetrieb
Tischlereibetrieb
|
Schlossereibetrieb
Kfz.-Betrieb
|
Elektroinstallation
|
Maurerhandwerk
|
Malerbetrieb/Lackierbetrieb
Stukkateurbetrieb.
eitere
Betriebe
gleicher
oder
ähnlicher
Art
können
von
der
Gesellschaft
gebaut,
:
gepachtet
und
betrieben
:
werden.
;
Der
Satzungszweck
kann
außerdkm
|
durch
Aufbau
und
Betrieb
|
eines
Trainings-
und
Aus-
|
bildungszentrums
verwirklicht,
werden,
z
’RHmMmNnO
Do
2
|
|
Helmut
Tigges,
i
|
;
technischer
|
|Angestellter,
|
|
Frankfurt
am
|
Main
a)
Firma
Grund.
Persönlich
haftende
"
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
0)
Tag
der
Eintragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Bemerkungen
2,
3
4
5
6
7
Helmut
Tigges
ist
zum
Geschäftsführer
bestellt,
a)
11.
Nov.
1986
Er
fi
vertritt
gemeinsam
mit
einem
anderen
|
x
u:
Geschäftsführer
oder
einem
Prokuristen.
|
j
Er
ist
berechtigt,
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsge-
schäfte
mit
der
Gesellschaft
abzuschließen
($
181
BGB).
Fortsetzung
auf
dem.........
ten
Blatt