Registerübersicht
- Name
- Rubin Real Verwaltungs GmbH
- Register
- Handelsregister B (HRB)
- Registernummer
- HRB 138751
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Bundesland
- Hessen
- Status
- aktuell
- Dokumentdatum (CD)
- Dokumentdatum (SI)
Der chronologische Auszug zeigt die Eintragungen und Veränderungen auf diesem Registerblatt in zeitlicher Folge.
Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 138751
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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1
a)
Rubin Real Verwaltungs GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Große Eschenheimer Straße 1, 60313
Frankfurt am Main
c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens,
insbesondere von Beteiligungen an
Gesellschaften und anderen
Vermögensgegenständen einschließlich der
Übernahme der Geschäftsführung als
persönlich haftende Gesellschafterin. Die
Gesellschaft ist auch berechtigt, selbst
Immobilien zu erwerben, zu verwalten und
auch zu verkaufen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Önaktug, Malke, Pohlheim, *XX.XX.1989
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2025
a)
16.05.2025
Hewlett
b)
Fall 1
Abruf vom 20.03.2026