| Gegenstand | Die Ausübung aller handwerklichen Tätigkeiten, die nach dem Gesetz ohne besondere behördliche Zulassung oder Erlaubnis ausgeübt werden dürfen, insbesondere Durchführung von Reparatur-, Wartungs-, Installations- und Montagearbeiten aller Art im Bereich Bau, Ausbau, Elektro, Sanitär, Heizung, Klima, Metall, Holz und verwandter Gewerke, zudem die Erbringung von Beratungs-, Planungs- und Serviceleistungen im handwerklichen Bereich sowie alle damit zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Tätigkeiten. |