| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO). Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Planung, Durchführung und Koordination von Maßnahmen der Kinder- und Jugend-hilfe gemäß den §§ 1, 11-35 und 75 ff. SGB VIII, insbesondere Hilfen zur Erziehung in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Integrationshilfen, Traumapädagogik und Bildungsprojekte für benachteiligte junge Menschen, die Entwicklung, Steuerung und Umsetzung von Projekten im Rahmen der Entwicklungs-zusammenarbeit (Schwerpunktregionen: Afrika und afrikanische Diaspora) in den Bereichen Bildung, Berufsbildung, erneuerbare Energien, Infrastruktur, Umwelt, Gesundheit und Soziales, - Fachberatung, Schulungen, Projektmanagement, Evaluations- und Qualifizierungsmaßnahmen für öffentliche und private Träger sowie internationale Organisationen, - die Durchführung interkultureller und entwicklungspolitischer Bildungsangebote im In- und Ausland. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. |