| Gegenstand | Die Erbringung von Family Office-Dienstleistungen für vermögende Privatpersonen und Familien, gemeinnützige Vermögensträger, institutionelle Investoren, Gesellschaften und andere Family Offices. Kerndienstleistungen sind insbesondere i) die strategische Beratung und Begleitung der Gesamtvermögensstrategie, ii) Reporting- und Controllingdienstleistungen, iii) administrative Tätigkeiten, iv) das Immobiliencontrolling und -management sowie v) das Investment Management. Das Unternehmen erbringt insbesondere die folgenden zulassungspflichtigen Tätigkeiten: - die Erbringung von Tätigkeiten als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 GewO in Bezug auf Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 GewO sowie - die Erbringung von Tätigkeiten als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 GewO. - Sofern eine Erlaubnis vorliegt, darf das Unternehmen weitere erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art erbringen. Das Unternehmen erbringt ferner die folgenden zulassungspflichtigen Tätigkeiten: - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO, - die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewO, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung, - die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung solcher Vorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 a) und b) GewO, - die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes sowie die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 Bürgerliches Gesetzbuch für Dritte (Wohnimmobilienverwalter) gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO. |