| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Kunst und Kultur; b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, c) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - jeweils auch im Ausland d) sowie des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind. Dieser Zweck der Gesellschaft ist auch ihr Gegenstand im registerrechtlichen Sinne. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) die finanzielle und materielle Unterstützung sowohl kultureller als auch künstlerischer Veranstaltungen, Aufführungen und sonstiger Darbietungen bspw. im Bereich Theater und Kabarett sowohl in privaten als auch in durch die öffentliche Hand getragenen Theatern, Bühnenhäusern und anderen Aufführungsstätten sowie begleitende Angebote, die geeignet sind, die Allgemeinheit an die darstellende Kunst heranzuführen bspw. durch den Besuch von Schulen zur Aufklärung; b) die Durchführung von Workshops, Infoveranstaltungen und Bereitstellung von umfangreichem Informationsmaterial für Schulklassen und für spezielle Berufsgruppen in Form von Sachbeiträgen und je nach Adressat entsprechend pädagogisch aufbereiteter Comics, auch zu Themen der deutsch- französischen Geschichte und der Rolle Frankreichs im 2. Weltkrieg sowie die als Demokratiestipendium ausgestaltete längerfristige, mit einem umfangreichen pädagogischen Programm verbundene Begleitung Jugendlicher; c) die Durchführung von Workshops, Infoveranstaltungen und Diskussionsveranstaltungen zur Stärkung „europaorientierter Kompetenzen“, um die Errungenschaften der europäischen Einigung gerade mit Blick auf die Friedenssicherung zu bewahren und weiterzuentwickeln und durch Informationen auch über die die französische Kultur und Sprache das Interesse an einem interkulturellen Austausch zu stärken sowie zur Stärkung der Medienkompetenz aufgrund der gestiegenen Verbreitung falscher oder irreführender Informationen gerade in sozialen Netzwerken; d) die Durchführung von Veranstaltungen, die insbesondere unter Bezugnahme auf die Schrecken der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland die drohende Gefahr einer Aushöhlung der Rechtstaatlichkeit, von Autoritarismus und eines Rückschritts in der Demokratie vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verfolgung von Minderheiten thematisieren. Der Zweck der Gesellschaft wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstige Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften. Bei der Förderung von in Abs. 3 aufgeführten Projekten anderer Einrichtungen darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, ausländische Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. |