Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen, die der Arbeitnehmerkammer Bremen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 BrArbnKG obliegen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Bildungsmaß-nahmen der beruflichen, allgemeinen und politischen Bildung für die im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer/-innen.