Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Betrieb von Zahnlaboren zum Zwecke der Herstellung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten, die Erbringung bzw. Durchführung aller artverwandten Dienstleistungen und Arbeiten, der Handel mit Zahnersatz, kieferorthopädischen, elektronischen, zahntechnischen und zahnmedizinischen Artikeln, Apparaten, Maschinen und Werkzeugen sowie deren Halbfabrikaten, welche für die Herstellung und Reperatur erforderlich sind, sonstigen Artikeln, welche gegenwärtig oder zukünftig zu diesem Bedarfsbereich gehören sowie der Groß- und Einzelhandel mit oben genannten Artikeln.