Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien und Krediten sowie die Ausführung von Baubetreuungs- und Bauträgertätigkeit und die Verwaltung und Vermietung von Immobilien jeglicher Art sowie die im Zusammenhang damit stehende Ausführung von Geschäftsbesorgungen, nicht jedoch die Vermietung möblierter eigener oder angemieteter Wohnungen.