Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) das Verlegen und Vertreiben der Zeitschrift "Bremer"
b) die Vornahme ergänzender oder artverwandter Geschäfte,
c) jede angemessene Nutzung des Anlagevermögens und Verwaltung eigenen Vermögens,
d) der Eintritt in solche Unternehmen, die Beteiligung an solchen Unternehmen und/oder die Verwaltung des Betriebsvermögens solcher Unternehmen.