Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Nachweis, die Vermittlung, An- und Verkauf von Grundstücken, Wohnungs-, Teileigentums- und anderen grundstücksgleichen Rechten, die Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke und Gebäude, die An- und Vermietung von Grundstücken sowie Bauwerken sowie alle damit verwandten Tätigkeiten.