Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
Gegenstand
die Geschäftsführung und Beteiligung an Unternehmungen, die die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundbesitz zum Gegenstand haben oder sich mit anderen Geschäftszweigen befassen.