Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung des Maklergewerbes und damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten sowie die Beteiligung an Unternehmen gleicher Art, auch der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken im eigenen Namen.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördernden und damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte durchzuführen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder andere Unternehmen zu erwerben bzw. sich an solchen zu beteiligen, auch an Bauträgerunternehmen.