Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, Service sowie Reparatur von Bürogeräten aller Art einschließlich Büroeinrichtung, Zubehör, Bürobedarf sowie Geschäfte aller Art, und zwar auch Großhandelsgeschäfte, die Arbeitnehmerüberlassung sowie das Anbieten von Dientleistungen im Bereich Maschinenbau, insbesondere technische Zeichnungen und Konstruktionen.