Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Vermittlung von Versicherungsgeschäften,
b) die fachliche Beratung bei dem Abschluß solcher Geschäfte,
c) die Abwicklung von Schäden aus Versicherungsverträgen und -Geschäften,
d) die Verwaltung von Versicherungsverträgen aller Art,
e) überhaupt alle Geschäftstätigkeiten, die mit den vorstehend bezeichneten im Zusammenhang stehen,
f) der Erwerb anderer solcher Handelsgeschäfte.