Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und Geschäftsführer, die auch Gesellschafter sind, dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Bau und Vertrieb von Feinblechen und Luftkanälen, der Handel mit Isolierstoffen und die Durchführung von Isolierungen, insbesondere von Industrieisolierungen sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte.