Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von reprographischen Erzeugnissen und Drucken aller Art, der Handel mit Hard- und Software aller Art sowie der Handel mit Gegenständen des technischen Zeichenbedarfs. Gegenstand ist auch die Beteiligung an Unternehmen mit dem sich aus dem vorstehenden Absatz ergebenden Gegenstand. Dazu gehört auch die Verwaltung dieser Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung solcher Unternehmen.