Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft hat den Zweck, Waren aller Art zu importieren und zu exportieren und Großhandel damit zu betreiben. Zur Erreichung dieses Zwecks kann sich die Gesellschaft an anderen Gesellschaften, die gleiche Geschäfte betreiben, beteiligen insbesondere die persönliche Haftung zu übernehmen.