Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Groß- und Außenhandel (Import und Export) von Maschinen, Ersatzteilen sowie sonstigen Waren aller Art sowie die Verwaltung von und die Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit der Vermittlung von Geschäften sowie Groß- und Außenhandel mit Waren aller Art beschäftigen sowie die Beteiligung an gleichartigen Unternehmungen, Handelsvertretungen und Agenturgeschäften.