Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken, der Bau und der Verkauf von Eigentumswohnungen im Sinne des WEG und von Wohnhäusern sowie von Baulichkeiten aller Art, die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch die Vermittlung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten aller Art.