Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Baugesellschaft, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Planung und Errichtung von Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Kommunal- und Ferienbauten auf eigene und fremde Rechnung, die Baubetreuung, Finanzierung und Verwaltung von Immobilien, ferner die Beteiligung an Gesellschaften, die derartige Zwecke verfolgen, die Übernahme der Geschäftsführung solcher Gesellschaften - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie die Vornahme aller damit verbundenen oder verwandten Geschäfte.