Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung an Unternehmen aller Art, insbesondere an solchen Unternehmen, die den Stahl-, Metall- und Montage-Bau, die Herstellung von Stahl-, Eisen- und Leichtmetall-Konstruktionen jeglicher Art sowie die Übernahme aller damit zusammenhängender Geschäfte zum Gegenstand haben. Die Gesellschafter behalten sich vor, Tätigkeiten der genannten Art zu einem späteren Zeitpunkt durch die Gesellschaft auch selbst ausführen zu lassen.