Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, soweit Verträge zwischen der Theater Bremen GmbH und der Bremer Theater Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG abgeschlossen werden
Gegenstand
Der Betrieb von Musiktheater, Schauspiel, Tanz und Kinder-/Jugendtheater sowie sonstige kulturelle Veranstaltungen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.