Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die industrielle Fertigung, der Großhandel, Import und Export sowie die Tätigkeit eines Handelsmaklers, Handelsvertreters und Kommissionärs in Pumpen aller Art nebst Tätigung artverwandter Geschäfte. Die Gesellschaft kann gleichartig oder ähnliche Unternehmen gründen oder erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, die Vertretung solcher Unternehmen übernehmen und Zweigniederlassungen unterhalten, auch in Arbeitsgemeinschaft, Unternehmereinheit, Organschaft und/oder Holdingverhältnis zu anderen Unternehmen treten.