Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
die Unterstützung der Belegschaftsmitglieder der Fleischer-Einkauf AG Bremen-Oldenburg, und zwar durch freiwillige laufende oder einmalige Zuwendungen in Fällen der Not und der Arbeitslosigkeit. Die Gesellschaft unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Sie verfolgt keine anderen als steuerbegünstigte Zwecke. Ein etwaiger Gewinn darf nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschaftler ist ausgeschlossen.