Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich des Liegenschaftsmanagements, des Gebäudemanagements sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung und Vertretung bei diesen.