Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einführung und Vertretung von Firmen, die Stahlerzeugnisse, Armaturen und Pumpen, Fittings sowie Steuer-Meß und Regel-Einrichtungen herstellen oder vertreiben, im Ausland, vorwiegend in den Ostländern, und die Übernahme von Agenturtätigkeiten und die Beratung von Firmen im Auslandsgeschäft, insbesondere in den ebengenannten Ländern, die Beteiligung an anderen Unternehmungen sowie der Betrieb aller damit zusammenhängender Geschäfte.