Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft stets allein zu vertreten auch im Falle des Vorhandenseins mehrerer Geschäftsführer
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen des Kunsthandels oder ähnlicher Geschäftszweige, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma Graphisches Kabinett Kunsthandel Wolfgang Werner KG - GmbH & Co. - in Bremen sowie die Geschäftsführung dieser Kommanditgesellschaft.