Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf und Verkauf sowie die Bebauung von Grundstücken, die Haus- und Gebäudeverwaltung einschließlich der Ausführung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten, insbesondere von Maler-, Maurer- und Fliesenarbeiten sowie die Erbringung von Ingenieurleistungen bis hin zur örtlichen Bauleitung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie Geschäfte sonstiger Art.