Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Großhandel für Gastronomiebetriebe, insbesondere Handel mit Verpackungen, Getränken und Lebensmitteln; Import und Export der genannten Güter; Spedition und Lieferservice, einschließlich Transport mit LKW auch über 18 Tonnen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, eigenes Vermögen zu verwalten. Dies umfasst insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen, den Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien sowie das Tätigen von Kapitalanlagen jeglicher Art, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.