Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Maklergeschäften, die sich auf den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Finanzierung von Grundstücken beziehen, sowie auf Hausverwaltungen, ferner die Bauplanung und Bebauung von Grundstücken im eigenen und im fremden Namen. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist beschränkt auf Grundstücke, die im Stadtteil Bremen-Nord einschließlich Grambke sowie in den Gebieten Schwanewede und Ritterhude belegen sind.