Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bereitstellung und Vermietung von medizinischen und nichtmedizinischen Geräten, Gegenständen und sonstigem Inventar inklusive Verbrauchsmaterialien, insbesondere an (zahn-)medizinische Leistungserbringer sowie die Erbringung wirtschaftlicher Beratungs- und sonstiger nichtmedizinischer Unterstützungsleistungen, insbesondere für (zahn-)medizinische Leistungserbringer.