| Gegenstand | Die ausschließliche und unmittelbare Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke:
1) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO);
2) der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO);
3) des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO);
4) mildtätiger Zwecke (§ 53 AO).
2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen:
1) Durchführung von pädagogischen und integrativen Angeboten wie IT-Kursen, Sprachkursen und Mentales Rechnen zur Förderung der frühkindlichen, schulischen und außerschulischen Bildung;
2) Angebote zur Förderung sozialer, kreativer und motorischer Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der pädagogischen und erzieherischen Arbeit;
3) Maßnahmen der Jugendhilfe (z.B. der Betrieb von Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Horte nach erfolgter Genehmigung durch die zuständigen Behörden);
4) Unterstützung und Begleitung von Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere durch Eltern-Kind-Angebote, Familienworkshops sowie Beratungsangebote zur Stärkung von Erziehungs- und Familienkompetenzen;
5) Die selbstlose Unterstützung von Personen, die nachweislich im Sinne des § 53 AO hilfsbedürftig sind, insbesondere durch die soziale Beratung, Begleitdienste, (z.B. zu Behörden oder Ärzten) und Unterstützung bei der Antragstellung von Sozialleistungen;
6) Workshops und Beratungsangebote zur Stärkung der persönlichen, sprachlichen und beruflichen Kompetenzen zur Förderung von Bildung, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern;
7) Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern, Behörden sowie anderen gemeinnützigen Organisationen zur wirksamen Umsetzung pädagogischer, sozialer und integrativer Projekte. |