Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere von Frühstückscafés und Bäckereien, sowie der Verkauf von Backwaren, Speisen und Getränken aller Art (ohne Alkohol). Hierzu zählen auch die Herstellung, der Vertrieb und die Vermarktung von Lebensmitteln sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.