Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung digitaler Medienangebote, insbesondere themenspezifischer Online-Magazine und digitaler Werbenetzwerke. Dazu gehören die Erstellung, Distribution und Monetarisierung von redaktionellen Inhalten, die Durchführung datenbasierter Werbe- und Marketingmaßnahmen, sowie die Bereitstellung digitaler Plattformtechnologie. Das Unternehmen kann alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen anbieten sowie sich an Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftszweck beteiligen.