Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als Freier Träger für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, der sich schwerpunktmäßig in den Leistungsfeldern des Sozialgesetzbuches VIII engagiert, sowie alle damit in Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeiten sowie aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.