Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die wissenschaftliche Arzneimittelforschung und -entwicklung. Die Gesellschaft entwickelt eigene Arzneimittel und führt dazu notwendige präklinische und klinische Studien und Versuchsreihen durch. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Unternehmensgegenstands Kooperationen und Verträge mit anderen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen und anderen Organisationen eingehen. Die Gesellschaft produziert eigene Arzneimittel. Die Gesellschaft vermarktet nicht zugelassene und zugelassene Arzneimittel an andere Unternehmen. Die Gesellschaft vertreibt zugelassene Arzneimittel direkt an Endkunden wie Kliniken, Apotheken oder Großhändler.