Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich von Lager und Logistik, Arbeitnehmerüberlassung und die Arbeitsvermittlung sowie das Erstellen von Werkverträgen und die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufgrund solcher Werkverträge, Personaldienstleistungen aller Art sowie die geldliche Überlassung von Arbeitnehmern zu Arbeitsleistung sowie die Durchführung aller damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte.