Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Sicherung von eigenem und fremdem Vermögen, insbesondere durch Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien, Anlage in und Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten, Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland, Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung.