Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung durch die Beratung und Bereitstellung gezielter Angebote für Familien
in schwierigen Situationen zum Zwecke der Konfliktlösung, der Ressourcenstärkung und der Förderung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern in Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendämtern und anderen Institutionen, insbesondere durch Maßnahmen der Erziehungshilfe nach den Maßgaben des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB Vlll) und der weiter dazu erlassenen gesetzlichen Vorschriften.