Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen zu halten und durch Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen, Beteiligungen oder andere Rechtsträger und Vermögensmassen jeweils eine Geschäftsstrategie zu verfolgen, den langfristigen Wert dieser zu fördern und die Vornähme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte mit Ausnahme von allen eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend und nicht gewerblich tätig.