Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG);
- Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften;
- Erbringung von Dienstleistungen im Umfeld des Personalmarketings, der Personalsuche und -auswahl sowie der Personalentwicklung und Personaladministration sowie ergänzender Dienstleistungen.