Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die ganzheitliche, klassische Unternehmensberatung; die Personalberatung; die eigene Umsetzung von Marktnischen und Marktbesonderheiten und der damit verbundene Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen; die Vermittlung von Unternehmensverkäufen; sonstige Service- und Dienstleistungen für Unternehmen sowie die Durchführung von Ausbildungs-, Schulungs- und Coachingmaßnahmen.