Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung auf dem Afrikanischen Kontinent und insbesondere in Uganda.
Der Unternehmenszweck wird verwirklicht insbesondere durch die in den betrieblichen Ablauf integrierte Vermittlung von Wissen zur Umsetzung einer regenerativen, umweltschonenden und klimafreundlichen Landwirtschaft in Form von betrieblichen und außerbetrieblichen Praktikerseminaren für die ländliche Bevölkerung sowie durch Unterricht in Schulen.